Menu Close

SONDERPROJEKTEFONDS

Sonderprojektefonds

Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungen aus dem Sonderprojektefonds der Hochschülerinnen und Hochschülerschaft an der Universität Mozarteum Salzburg („ÖH Mozarteum”)
§ 1
Wesen und Ziel der Unterstützungen aus dem Sonderprojektefonds Durch Beschluss der Universitätsvertretung wird im Jahresbudget der ÖH Mozarteum ein Betrag zur Unterstützung künstlerischer oder wissenschaftlicher Einzelprojekte festgelegt, mit dem Eigeninitiativen von Studierenden der Universität Mozarteum unterstützt werden sollen.
Dabei sollen anfallende Projektkosten wie beispielsweise Reisekosten, projektbezogener Sachaufwand oder Werbekosten in vertretbarer Höhe von der ÖH Mozarteum übernommen werden.
Die Unterstützungen haben keinesfalls den Charakter von künstlerischen Honoraren und werden nur gegen Einreichung von Originalrechnungen vergeben.

§ 2
Voraussetzungen für die Vergabe

Voraussetzung für den Erhalt von Unterstützung aus dem Sonderprojektefonds ist die Mitgliedschaft bei der österreichischen Hochschülerschaft während der Durchführung des eingereichten Projektes, die durch eine gültige Fortsetzungs- oder Studienbestätigung nachzuweisen ist.

§ 3 Anträge

Anträge können ab Beginn des Semesters, in dem das Projekt durchgeführt wird, bis spätestens einen Monat vor Ende des darauffolgenden Semesters in schriftlicher Form gestellt werden.
Anträge auf Unterstützung aus dem Sonderprojektefonds haben jedenfalls Name und Anschrift des Antragstellers, eine ausführliche Projektbeschreibung einschliesslich Durchführungsdatum, sowie einen Überblick über die Kalkulation der Projektkosten zu enthalten.
Ferner sind jedem Antrag die Originalrechnungen beizulegen, für die die Unterstützung ausbezahlt werden soll. Falls der Antrag vor der Durchführung des Projektes gestellt wird, können diese auch bis spätestens 3 Wochen nach Projektende nachgereicht werden.

§ 4
Vergabemodus

Zur Behandlung der eingereichten Anträge auf Unterstützung ist ein Sonderprojekteausschuss eingerichtet, der aus den Vorsitzenden der Hochschülerschaft Mozarteum sowie dem/der ReferentIn für Wirtschafts-, Finanz- und Vermögensangelegenheiten besteht.
Der Sonderprojekteausschuss tritt jedenfalls in den letzten drei Wochen jedes Semesters, gegebenenfalls auch insgesamt bis zu dreimal pro Semester auf Einladung der/des Vorsitzenden, zu einer Sitzung zusammen, um über die vorliegenden Anträge zu beraten. Über die Vergabe an die einzelnen Antragsteller sowie über die jeweilige Höhe der Unterstützung entscheidet der Ausschuss durch einstimmigen Beschluss.
Die Unterstützungen aus dem Sonderprojektefonds werden vom Referat für Wirtschafts-, Finanz- und Vermögensangelegenheiten laut Beschlussfassung durch den Sonderprojekteausschuss innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Originalrechnungen vergeben.
Die Antragsteller erhalten jedenfalls innerhalb von 14 Werktagen nach der Sitzung des Sonderprojekteausschusses Bescheid über die Entscheidung des Ausschusses.