Allgemeine Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungen aus dem Sonderprojektfonds d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum
§ 1 Grundsätze
Im Rahmen d. Sonderprojektefonds d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum Salzburg werden künstlerische und/oder wissenschaftliche Projekte Studierender d. Mozarteums unterstützt. Das eingereichte Projekt oder die eingereichten Projekte soll/sollen ohne finanziellen Eigennutz stattfinden. Der/die Antragstellende darf daraus keinen Eigennutz ziehen. Das Projekt darf nicht Teil d. Abschlussarbeit (Dissertation, Master-, Diplomarbeit) sein.
Eine Förderung kann nur für das Gesamtprojekt beantragt werden und wird nur für konkrete Projektbereiche mit eindeutig abrechenbaren Ausgaben gewährt.
Die Gesamtsumme des Fonds wird auf die Anzahl d. festgesetzten Sitzungstermine d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum aufgeteilt – wird bei einem Termin die zur Verfügung stehende Summe nicht zur Gänze ausgeschöpft, wird d. Restbetrag in die nächsten Sitzungen d. ÖH mitgenommen.
§ 2 Nichtförderung
Nicht gefördert werden können:
- Honorarnoten f. Personalkosten & Personalkosten, die über ein zumutbare Förderhöhe hinausgehen
- Partys & Alkoholische Getränke
- Periodisch erscheinende Druckwerke
- Geplante Lehrveranstaltungen & Kurse, wenn sie nicht explizit eine künstlerische und/oder wissenschaftliche Verortung haben
- Projekte, die Studierendenfraktionen, Listen od. wahlwerbende Gruppen sowie politische Parteien und deren Teilorganisationen begünstigen.
Projekte, die bereits durchgeführt wurden, werden nicht mehr gefördert. Das Projekt darf sich zum Zeitpunkt d. Antragstellung erst in d. Planungsphase befinden.
§ 4 Vergabevoraussetzungen
Voraussetzung für den Erhalt von Unterstützung aus dem Sonderprojektfonds ist jedenfalls eine aufrechte Studientätigkeit m. entsprechendem Nachweis (Studienbestätigung) und darüber hinaus:
- Zumindest einmalige od. mehrmalige Mithilfe bei einer Veranstaltung d. Mozarteums (z. B. Mozfest) mit Nachweis d. Tätigkeiten UND/ODER
- Mitgliedschaft in d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum
UND/ODER - Tätigkeit als Studienassistent*in bzw. studentische Hilfskraft mit Nachweis d. Tätigkeiten
§ 5 Antragstellung
Es sind außerdem folgende Punkte im Antrag zu behandeln:
- Personenbezogene Daten
Titel d. Projekts
Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Studienrichtung, Matrikelnummer (bzw. Personenkennzahl) d. Antragstellenden
Gültige Fortsetzungs- od. Studienbestätigung d. Antragstellenden
Nennung d. Mitwirkenden, welche eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen (mit obigen Angaben)
IBAN, Kontoinhaber*in
- Projektbeschreibung
Gegenstand d. Projekts (Veranstaltung, Studie…)
Methode(n) d. Durchführung (Organisationsplan…)
Voraussichtliche Anzahl an mitwirkenden Personen
Ziele und/od. erwartete Ergebnisse
- Zeitplan
Projektplan (Phasen, Arbeitskonzept)
Zeitliche Einordnung (Wochen, Monate)
- Kostenvoranschlag
Gesamtkostenaufstellung m detaillierter Auflistung (Personal-, Sachaufwand)
Bereits zugesagte und/od. beantragte zusätzliche Förderungen and.er Institutionen
Originalrechnungen sind hinterher nachzureichen!
§ 6 Vergabe
Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet. Ein Sonderprojekteausschuss – bestehend aus d. Vorsitz d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum, d. Koordinationsreferats und d. Wirtschaftsreferats – entscheidet mit 2/3-Mehrheit über die Anträge und die Höhe d. Unterstützung. Der Sonderprojektausschuss tritt vierteljährlich zu einer Sitzung zusammen, jedenfalls allerdings zweimal pro Semester. Der positive Bescheid über den Erhalt und die Höhe d. Sonderprojektfonds erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach d. jeweiligen Sitzung.
§ 7 Datenschutz
Bei Genehmigung einer Unterstützung sind Antragstellende verpflichtet, in ihrem Projekt die DSGVO und das DSG in d. jeweils geltenden Fassung zu beachten und einzuhalten.