Allgemeine Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungen aus dem Sonderprojektfonds d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum
I. Grundsätze
1. Sonderprojekte sollen künstlerische, wissenschaftliche oder für Studierende relevante Themen behandeln und ohne finanziellen Eigennutz durchgeführt werden.
2. Projekte dürfen nicht Teil einer Abschlussarbeit (z. B. Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation) sein.
3. Eine Förderung wird nur für das Gesamtprojekt beantragt
4. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 Euro. Originalrechnungen sind verpflichtend vorzulegen.
II. Nichtförderung
Die folgenden Projektbereiche und Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen:
1. Honorare und Personalkosten (außer in begründeten Ausnahmefällen).
2. Periodisch erscheinende Druckwerke.
3. Wissenschaftliche Abschlussarbeiten (z. B. Bachelor-, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen).
4. Lehrveranstaltungen und Exkursionen (außer studentisch selbstorganisierte Lehrveranstaltungen mit künstlerisch/wissenschaftlichem Fokus).
5. Projekte, die politische Parteien, wahlwerbende Gruppen oder deren Teilorganisationen begünstigen.
III. Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich und muss folgende Punkte enthalten:
1. Personenbezogene Daten
– Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Hochschule, Matrikelnummer.
– IBAN und Kontoinhaber*in (ggf. Nachweis bei abweichender Kontoinhaberschaft).
2. Projektbeschreibung
– Titel, Gegenstand und Zielsetzung des Projekts.
– Methodik und Organisation des Projekts.
– Angesprochener Personenkreis und voraussichtliche Teilnehmerzahl.
3. Zeitplan
– Arbeitskonzept und zeitliche Einordnung (z. B. Wochen, Monate).
4. Kostenaufstellung
– Detaillierte Auflistung der erwarteten Ausgaben und geplanten Einnahmen.
– Angaben zu beantragten und/oder zugesagten Förderungen anderer Institutionen.
5. Weitere Voraussetzungen
– Nachweis einer aktiven Studienbestätigung.
IV. Vergabe und Behandlung
1. Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.
2. Ein Sonderprojekteausschuss – bestehend aus dem Vorsitz der Hochschüler*innenschaft Mozarteum, des Koordinationsreferats und des Wirtschaftsreferats – entscheidet mit 2/3-Mehrheit über die Anträge und die Höhe der Unterstützung.
3. Der Bescheid über den Erhalt und die Höhe d. Sonderprojektfonds erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach der jeweiligen Sitzung.
V. Datenschutz
Antragstellende sind verpflichtet, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Datenschutzgesetz (DSG) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
VI. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit der 2. o. Sitzung der Universitätsvertretung am 18.11.2024 gemäß Beschluss in Kraft