Sonderprojektfonds

Allgemeine Richtlinien für die Vergabe von Unterstützungen aus dem Sonderprojektfonds d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum

§ 1 Grundsätze

Im Rahmen d. Sonderprojektefonds d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum Salzburg werden künstlerische und/oder wissenschaftliche Projekte Studierender d. Mozarteums unterstützt. Das eingereichte Projekt oder die eingereichten Projekte soll/sollen ohne finanziellen Eigennutz stattfinden. Der/die Antragstellende darf daraus keinen Eigennutz ziehen. Das Projekt darf nicht Teil d. Abschlussarbeit (Dissertation, Master-, Diplomarbeit) sein.

Eine Förderung kann nur für das Gesamtprojekt beantragt werden und wird nur für konkrete Projektbereiche mit eindeutig abrechenbaren Ausgaben gewährt.

Die Gesamtsumme des Fonds wird auf die Anzahl d. festgesetzten Sitzungstermine d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum aufgeteilt – wird bei einem Termin die zur Verfügung stehende Summe nicht zur Gänze ausgeschöpft, wird d. Restbetrag in die nächsten Sitzungen d. ÖH mitgenommen.

§ 2 Nichtförderung

Nicht gefördert werden können:

  • Honorarnoten f. Personalkosten & Personalkosten, die über ein zumutbare Förderhöhe hinausgehen
  • Partys & Alkoholische Getränke
  • Periodisch erscheinende Druckwerke
  • Geplante Lehrveranstaltungen & Kurse, wenn sie nicht explizit eine künstlerische und/oder wissenschaftliche Verortung haben
  • Projekte, die Studierendenfraktionen, Listen od. wahlwerbende Gruppen sowie politische Parteien und deren Teilorganisationen begünstigen.

Projekte, die bereits durchgeführt wurden, werden nicht mehr gefördert. Das Projekt darf sich zum Zeitpunkt d. Antragstellung erst in d. Planungsphase befinden.

§ 4 Vergabevoraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt von Unterstützung aus dem Sonderprojektfonds ist jedenfalls eine aufrechte Studientätigkeit m. entsprechendem Nachweis (Studienbestätigung) und darüber hinaus:

  1. Zumindest einmalige od. mehrmalige Mithilfe bei einer Veranstaltung d. Mozarteums (z. B. Mozfest) mit Nachweis d. Tätigkeiten                                                           UND/ODER 
  2. Mitgliedschaft in d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum                
    UND/ODER
  3. Tätigkeit als Studienassistent*in bzw. studentische Hilfskraft mit Nachweis d. Tätigkeiten

§ 5 Antragstellung

Es sind außerdem folgende Punkte im Antrag zu behandeln:

  1. Personenbezogene Daten

Titel d. Projekts

Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Studienrichtung, Matrikelnummer (bzw. Personenkennzahl) d. Antragstellenden

Gültige Fortsetzungs- od. Studienbestätigung d. Antragstellenden

Nennung d. Mitwirkenden, welche eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen (mit obigen Angaben)

IBAN, Kontoinhaber*in

  • Projektbeschreibung

Gegenstand d. Projekts (Veranstaltung, Studie…)

Methode(n) d. Durchführung (Organisationsplan…)

Voraussichtliche Anzahl an mitwirkenden Personen

Ziele und/od. erwartete Ergebnisse

  • Zeitplan

Projektplan (Phasen, Arbeitskonzept)

Zeitliche Einordnung (Wochen, Monate)

  • Kostenvoranschlag

Gesamtkostenaufstellung m detaillierter Auflistung (Personal-, Sachaufwand)

Bereits zugesagte und/od. beantragte zusätzliche Förderungen and.er Institutionen

Originalrechnungen sind hinterher nachzureichen!

§ 6 Vergabe

Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet. Ein Sonderprojekteausschuss  – bestehend aus d. Vorsitz d. Hochschüler*innenschaft Mozarteum, d. Koordinationsreferats und d. Wirtschaftsreferats – entscheidet mit 2/3-Mehrheit über die Anträge und die Höhe d. Unterstützung. Der Sonderprojektausschuss tritt vierteljährlich zu einer Sitzung zusammen, jedenfalls allerdings zweimal pro Semester. Der positive Bescheid über den Erhalt und die Höhe d. Sonderprojektfonds erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach d. jeweiligen Sitzung.

§ 7 Datenschutz

Bei Genehmigung einer Unterstützung sind Antragstellende verpflichtet, in ihrem Projekt die DSGVO und das DSG in d. jeweils geltenden Fassung zu beachten und einzuhalten.