Musikschulleitung – Musikschule Region Wagram

Anforderungsprofil:

  • Erfüllung der Aufnahmeerfordernisse für die Entlohnungsgruppe msL oder ms2
  • Eine mindestens fünfjährige Unterrichtspraxis an einer öffentlichen Musikschule
  • Organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, die die kompetente Leitung einer
  • Musikschule gewährleisten
  • Absolvierte Ausbildung im Sinne des § 46b Absatz 4 NÖ GVGB; diese kann innerhalb
  • von 3 Jahren nachgeholt werden
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates o Unbescholtenheit

Tätigkeitsbereich:

  • Organisatorische, pädagogische und administrative Leitung der Musikschule unter Erfüllung der im § 46b NÖ GVGB genannte Dienstpflichten
  • Erfüllung der im § 46a NÖ GVGB genannten Aufgaben als Musikschullehrende
  • Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen (Konzerte, Projekte etc.)
  • Zusammenarbeit mit der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen

Vollständige Stellenausschreibung:

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