Anforderungsprofil:
- Erfüllung der Aufnahmeerfordernisse für die Entlohnungsgruppe msL oder ms2
- Eine mindestens fünfjährige Unterrichtspraxis an einer öffentlichen Musikschule
- Organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, die die kompetente Leitung einer
- Musikschule gewährleisten
- Absolvierte Ausbildung im Sinne des § 46b Absatz 4 NÖ GVGB; diese kann innerhalb
- von 3 Jahren nachgeholt werden
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates o Unbescholtenheit
Tätigkeitsbereich:
- Organisatorische, pädagogische und administrative Leitung der Musikschule unter Erfüllung der im § 46b NÖ GVGB genannte Dienstpflichten
- Erfüllung der im § 46a NÖ GVGB genannten Aufgaben als Musikschullehrende
- Planung und Durchführung schulischer Veranstaltungen (Konzerte, Projekte etc.)
- Zusammenarbeit mit der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen
Vollständige Stellenausschreibung: