Julia Vogel
Andrea Lienbacher
Die Aufgaben der Vorsitzenden sind laut HSG 2014 und laut Satzung:
- Vertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft nach außen
- Durchführung der Beschlüsse der Universitätsvertretung (UV) und Erledigung laufender Geschäfte
- Leitung aller Verwaltungseinrichtungen und die Koordination der Tätigkeit aller Organe der UV der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- Erlassung einheitlicher Dienst- und Gebarungsordnungen sowie die Zuteilung von Räumlichkeiten für den Geschäftsbetrieb
- Einstellung von Angestellten und die Zuteilung ehrenamtlicher Mitarbeiter zu den Referentinnen und Referenten, Vorschlag der Referentinnen und Referenten zur Wahl an die UV, einstweilige Suspendierung der Referentinnen und Referenten
- Einberufung von Sitzungen der UV