Die Mandatar*innen der Universitätsvertretung
Die Personen mit den Mandaten in der Universitätsvertretung (UV) werden von allen Studierenden der Universität alle zwei Jahre gewählt. Diese Universitätsvertretung wählt aus ihrem Kreis die oder den Vorsitzende*n sowie zwei Stellvertrer*innen. Diese Person der UV trägt auch die Bezeichnung „ÖH-Vorsitzende*r” und vertritt laut HSG die Universitätsvertretung nach aussen.
Die Universitätsvertretung besteht aus 11 gewählten Mandataren. Sie vertritt die Interessen aller Studierenden an der Universtität Mozarteum und bestimmt über die Budgetverteilung der ÖH sowie grundlegende Fragen.
Die StudierendenvertreterInnen im Senat
Im Senat der Universität Mozarteum werden die Curricula, also die Studienpläne beschlossen, die Satzung der Universität auf Vorschlag des Rektorates erlassen, über Einsprüche gegen studienrechtliche Entscheidungen der ersten Instanz beraten und noch vieles wichtiges mehr. Der Senat an zur Zeit 18 Mitglieder, davon vier Studierende. Die Studierendenvertreter*innen im Senat werden von der Universitätsvertretung entsendet.
Hier findest du die Liste des Senats.
Kontakt Universitätsvertretung
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Hauptmitglieder
1. Pavle KRSTIC
2. Donata Valerie MEYER-KRANIXFELD
3. Justus Jakob Jonathan VOLBERS
4. Maximilian Georg Nikolaus VOLBERS
5. lsabella STRICKER
6. Evi HASLER
7. Daniela KASPERER
8. Julia VOGEL
9. Vladimir Vladimirov POPOV
10. Magdalena HOFER
11. Sophie THAMMER
Ersatzmitglieder
12. Christiaan Josef WILLEMSE
13. Marie-Theres SCHINDLER
14. Marion Fiorella Helene Awin WEBER
15. Jonin HERZIG
16. Leonie Caterina TRIPS
17. Felix Louis Friedrich MAREST
18. Mona HOCHSCHWARZER
Satzungen
Die Satzung der ÖH Bundesvertretung
Wahl 2021
Verlautbarung der Mandate gem. § 32 Abs. 3 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014